Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung X ZB 5/22 klargestellt, dass eine Künstliche Intelligenz (KI) nicht als Erfinder anerkannt werden kann. Diese Entscheidung betrifft den Fall der KI “DABUS”, die von Dr. Stephen Thaler entwickelt wurde. Thaler hatte versucht, Patente für Erfindungen anzumelden, bei denen DABUS als Erfinder angegeben wurde, darunter ein Lebensmittelbehälter mit fraktalem Profil und ein Blinklicht für Notfälle.
Argumentation des BGH
Der BGH argumentierte, dass das deutsche Patentrecht vorsieht, dass nur natürliche Personen als Erfinder anerkannt werden können. Diese Regelung dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des Erfinders, die eine Maschine nicht besitzen kann.
Internationale Übereinstimmung
Die Entscheidung des BGH steht im Einklang mit ähnlichen Urteilen in anderen Ländern und von anderen Patentämtern. Sowohl das Europäische Patentamt (EPA) als auch das US-Patentamt (USPTO) und das britische Patentamt haben ebenfalls festgelegt, dass nur Menschen als Erfinder anerkannt werden können.
Wesentlicher Beitrag von natürlichen Personen
Der BGH betonte, dass es entscheidend sei, dass eine natürliche Person einen wesentlichen Beitrag zur Erfindung leistet. Die bloße Nutzung einer KI als Werkzeug zur Unterstützung des Erfindungsprozesses disqualifiziert die KI nicht, aber die Erfindung muss letztlich auf menschlicher Kreativität und Einfallsreichtum basieren.
Zusammenfassung
Die aktuelle Rechtslage in Deutschland und vielen anderen Jurisdiktionen stellt klar, dass KIs nicht als Erfinder anerkannt werden können. Dies unterstreicht die Bedeutung des menschlichen Beitrags im Erfindungsprozess und schützt die Rechte und Anerkennung der menschlichen Erfinder.